Hausordnung
Allgemeiner Teil

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben der SchülerInnen, der LehrerInnen und der technischen MitarbeiterInnen unserer Schule. Grundsätze des Zusammenlebens sind:

1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektieren einander. Jede Form von Gewalt lehnen wir ab.
2. Wir tragen gemeinsam Verantwortung in Schulbelangen.
3. Handlungen einzelner finden immer dort ihre Grenzen, wo sie die Rechte und begründete Interessen anderer einschränken.
4. In diesem Sinne orientieren sich SchülerInnen, LehrerInnen und technische MitarbeiterInnen an den nachfolgenden gemeinsam gesetzten Normen.

Spezieller Teil
Pausen
In den kleinen Pausen bleiben die SchülerInnen in den Unterrichtsräumen oder in den Fluren.
Die großen Pausen verbringen die SchülerInnen der 7. bis 10. Klassen auf dem Schulhof.
Nur den SchülerInnen der Sekundarstufe II (11. bis 13. Klassen) ist es gestattet, im Schulgebäude zu bleiben oder das Schulgelände zu verlassen.

Unterrichtsfreie Zeit
Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 26.09.2005 ist es den SchülerInnen der Sekundarstufe I mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt, das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit zu verlassen.
Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtsbetriebes bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Schulleitung.

Unterrichtsbedingter Lernortwechsel
Nach erfolgter Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer wechseln die SchülerInnen nach der Pause den Unterrichtsort selbstständig.
Dabei sind die laut Belehrung vorgeschriebenen Wege zu den Sportstätten bzw. zu anderen Lehrorten zu nutzen.

Unterrichtsräume
Für Ordnung und Sauberkeit ist jeder mitverantwortlich. Sämtliches Inventar ist mit Sorgfalt zu behandeln.
Die Klasse, die jeweils die letzte in einem Unterrichtsraum ist, stellt folgenden Zustand her:
    - Die Tafel ist abgewischt.
    - Die Fenster sind geschlossen, die Vorhänge aufgezogen.
    - Die Stühle sind hochgestellt und grobe Verunreinigungen beseitigt.

Weitere Festlegungen
Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, ist der Aufenthalt auf den Fluren während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Aufenthaltsmöglichkeiten bestehen in der Caféteria und in der D-Etage.
Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgelände ist jeder mitverantwortlich.
Das Mitbringen und der Konsum alkoholischer Getränke oder anderer gesundheitsgefährdender Stoffe sind nicht erlaubt.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Im Schulhausen und auf  dem Schulhof besteht Rauchverbot.
Untersagt ist das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, auf auf Kleidungsstücken und das Abspielen von Tonträgern mit verfassungsfeindlichen Texten.

Wer gegen die in der Hausordnung festgelegten Regelungen verstößt, wird persönlich zur Verantwortung gezogen.
Hierbei finden die durch die Schulkonferenz beschlossenen Ordnungsmaßnahmen Anwendung.

Beschlossen durch die Schulkonferenz der Spreewald-Schule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, am 26.09.2005.